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Gegenstände/Produkte

Ohne Zustimmung des Herstellers oder Lizenzeigentümers eine Produktes sind Fotos für kommerzielle Zwecke nicht gestattet. Als Beispiele gelten:
- Logos von Markenprodukten (z.B. Shampoo mit Logo/Schriftzug)
- Gegenstände mit einem Designschutz (Colaflasche, Geschirr)
- geschützete Figuren (z.B. Comicfiguren)

Möchte mit Markenprodukten geworben werden, wird ein "Porperty-Release" Vertrag benötigt worin der Eigentümer der Marke schriftlich die Einwilligung für die Verwendung gibt. gegebenenfalls kann dies für eine Werbung auch geografisch beschränkt sein.

Bilder von Markenprodukten dürfen redaktionell verwendet werden um eine Beitrag zu illustrieren. Das Urheberrechtgesetzt gestattet aber nachstehende Handlungen nicht:
- Bild von Bild (z.B. Foto von einem bekannten Bild/Kunstwerk z.B. Mona Lisa)
- Dokumente abfotografieren ohne dabei ein eigentliches, neues Kunstwerk zu schaffen
- eigene, falsche Urhebervermerke





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