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Gebäude und Objekte
Erlaubt ohne Zustimmung des Eigentümers sind:
Aussenaufnahmen von Gebäuden und Objekte wie Gebäude in einer Stadt, Brunnen, Kunstwerke oder Plastiken die vom öffentlichen Grund aus gemacht wurden. Dabei dürfen keine speziellen Hilfsmittel wie Leitern, Podeste oder Teleobjektive eingesetzt werden. Das Bild muss so aufgenommen werden wie es eine Person vom Bürgersteig aus sehen kann. Falls von einem einzelnen Haus eine Foto gemacht wird das für eine Werbung verwendet wird, ist die Einwilligung des Hauseigentümers oder gegebenenfalls des Architekten notwendig, da das Haus auch als Kunstwerk angesehen werden kann. Hierzu ist ein sogenannter "Property-Release" Vertrag notwendig.
Erlaubt nur mit Zustimmung des Eigentümers
Fotos innerhalb eines Gebäudes, dazu gehören auch Veranstaltungen wie Konzerte, Messen, Sportereignissen usw. Für eine Aufnahme der Innenansicht eines Gebäudes muss in der Regel Privatgrund betreten werden, dem zufolge erfolgt die Aufnahme nicht im öffentlichen Grund und es wird eine Erlaubnis benötigt. Dazu gehört auch ein Innenhof eines Gebäudes. Für solche Fotografien ist es notwendig einen Property-Release Vertrag zu besitzen welcher die Einwilligung des Eigentümers regelt dass die Fotos verwendet werden dürfen.
Dazuzu gehört auch die Innenansicht eines Bahnhof, Flughafen, Krankenhaus usw. Ein Bahnhof wird zwar öffentlich genutzt, ist jedoch meistens Privatgrund oder im Besitz der Stadt welche die Einwilligung geben muss.
Fotos von nicht dauerhaften Kunstwerken dürfen nur mit Zustimmung des Künstlers/Eigentümers verwendet werden.
Beispiel: verhüllter Reichstag von Christo.
Um spätere Ansprüche geltend zu machen, sollte hierzu unbedingt schriftlich ein Property-Release Vertrag aufgesetzt und unterzeichnet werden.
Ebenso sind bei Aufnahmen von gewissen Nationalparks oder Zoologischen Gärten (Grand Canyon, Krüger National Park usw.) die für Werbezwecke gemacht werden die Einwilligung der Besitzer/Betreiber notwendig.
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